Allgemeine Informationen
Gesetzlicher Auftrag
Am 04.11.2009 haben 38 Lebensversicherer zur Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichsrechts die Versorgungsausgleichskasse gegründet. Am 24.03.2010 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Aufnahme des Geschäftsbetriebs genehmigt.
Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse wurde ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht erfüllt und die Grundlage dafür geschaffen, dass im Versorgungsausgleich bei Ausgleichsansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung im Fall der externen Teilung eine kapitalgedeckte Auffanglösung zur Verfügung steht, wenn die Ausgleichsberechtigten sich für keine konkrete Zielversorgung entscheiden (§ 15 Absatz 5 Satz 2 Versorgungsausgleichsgesetz).
Entsprechend dem Wesen einer gesetzlichen Auffanglösung hat der Gesetzgeber das Leistungsbild der Versorgungsausgleichskasse durch das Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) vom 15.07.2009 konkret vorgegeben. Als Vorbild diente dabei der private Riester-Vertrag. Dies bedeutet unter anderem, dass die Versorgungsausgleichskasse für die ausgleichsberechtigte Person eine lebenslange und auf Unisex-Tarifen beruhende Altersversorgung vorsehen muss, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt werden darf. Weder in der Aufschubphase noch im Rentenbezug gibt es eine Todesfallleistung. Verfügungs- und Kapitalisierungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen, eine zusätzliche Beitragszahlung in den Vertrag ebenfalls. Abschlusskosten (Provision oder Courtage) dürfen nicht erhoben werden (§4 Abs. 4 Satz 2 VersAusglKassG), angemessene Verwaltungskosten für die Einrichtung und laufende Betreuung der Verträge sind hingegen zulässig.
Die Versorgungsausgleichskasse nutzt die Regelungen des VersAusglKassG und legt die Kundengelder in vollem Umfang in kongruenten Rückdeckungsversicherungen an, die bei den Versicherungsunternehmen eines Konsortiums unter Federführung der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen werden.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG übernimmt im Wege der Funktionsausgliederung den gesamten Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse einschließlich Verwaltung, Bilanzierung und Versicherungsmathematik.
Vorteile und Leistungen der Versorgungsausgleichskasse
Maßgeschneidert auf den neuen Versorgungsausgleich
- Konzentration auf Altersversorgung (lebenslange Rente)
- Geschlechtsunabhängige Kalkulation („Unisex“)
- Garantiezins und Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen
- Effiziente und kostengünstige Umsetzung
- Keine Abschluss- oder Vertriebskosten
- Ausgleichswert ist der Einmalbeitrag, keine weitere Beitragszahlung
- Die Einzahlung des Ausgleichswerts ist steuerlich neutral
- Für die Versorgung gelten im Wesentlichen die Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (Riesterverträge)
- Absicherung der Versicherungen durch die Mitgliedschaft im Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Protektor) und Mitgliedschaft im „Verein Versicherungsombudsmann e.V."
- Konsequente Fortführung der ursprünglich betrieblichen Altersversorgung in einem kapitalgedeckten System